Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die neue Regelung
spätestens 2013 in Kraft treten. Aber was besagt die Gelangensbestätigung eigentlich? Wird den
Finanzbehörden bei Versendungen ins EU-Ausland vom Versender kein Nachweis darüber vorgelegt, ist
eine Erstattung der Umsatzsteuer nicht mehr möglich. Das bedeutet natürlich einen zusätzlichen Aufwand
für jeden Unternehmen, welches in diese Nachweispflicht fällt.
Das IT-Onlinemagazin
hat hierzu Gerhard Stirner – Geschäftsführer der TIA innovations GmbH – Member of MHP Solution Group befragt:
„IT-Onlinemagazin: Herr Stirner, welche Unternehmen
müssen denn zukünftig Gelangensbestätigungen nachweisen?
Gerhard Stirner: Jedes Unternehmen, das Ware
ins EU-Ausland verschickt und diese Ware umsatzsteuerfrei versenden möchte. Nur
mit der Gelangensbestätigung, in welcher Form diese dann letztlich zu erbringen
ist, kann der Versender die Umsatzsteuererstattung belegen.
…“
„IT-Onlinemagazin: Können sich Unternehmen jetzt schon
vorbereiten?
Gerhard Stirner: Eine einfache Lösung bedingt
eine Anbindung an Vorsysteme. Hier können beliebige ERP-Systeme oder für unsere
Kunden vor allem auch die Versandsoftware V-LOG die benötigten
Daten für die Gelangensbestätigung liefern. Diese Schnittstellen können bereits
heute vorbereitet werden. Auch die potentiellen Empfänger im EU-Ausland können
schon auf die abzugebenden Bestätigungen vorbereitet werden. Eine kurze
Information zu dem Thema erhöht die Akzeptanz und letztlich die Rücklaufquote
der Bestätigungen.
…“
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Für weitere Informationen zu unserer Softwarelösung zur
Gelangensbestätigung können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen
Tel: 07173 / 912520
E-mail: Gerhard.Stirner@tia.com