Dienstag, 20. September 2011

Z-AEO - zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Seit 01. Januar 2008 können Unternehmen in der EU diesen Status beantragen.

Der Weg zum AEO führt über einen umfangreichen Fragebogen der Zollbehörde, die sogenannte Selbstvalidierung. Auf Basis dieses Fragebogens trifft die Behörde die Entscheidung, ob der Status des AEO erteilt wird.

Z-AEO bildet diesen Fragebogen ab, gibt Hintergrundinformationen sowie umfassende Hilfe durch Vorlagen, Antwort-Vorschläge und Beispiel-Dokumente.

Z-AEO erleichtert die Selbstvalidierung und erstellt automatisiert alle notwendigen Dokumente zur Beantragung des AEO.

Z-AEO bietet Ihnen:
► Einfache Online Erfassung aller notwendigen Daten, kein Papierkrieg
► Kompetente Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen zur Selbstbewertung
► Gesetzestexte, Leitlinien und Musterdokumente, die dem AEO zugrundeliegen, sind nur wenige Mausklicks entfernt
► Upload des AEO Antrags über die Internetseite des Zolls

Nicht nur Effizienz, sondern auch Effektivität

Ihnen stehen 2 Varianten - Z-AEO und Z-AEO ToGo - zur Auswahl.
Z-AEO ist unsere serverbasierte Lösung und kann problemlos bei Ihnen im Hause eingerichtet werden. Der Zugriff erfolgt von jedem Arbeitsplatz über eine Internet- oder Intranetverbindung. Natürlich können Sie mit dieser Lösung mehrere Anträge parallel verwalten - ideal für Unternehmen mit Tochterunternehmen.

Z-AEO ToGo ist für Sie dann ideal, wenn Sie nur einen Antrag für ein Unternehmen stellen möchten. CD einlegen, und der Start erfolgt mit einem einfachen Klick. Damit wirklich keine Frage unbeantwortet bleibt, wurde Z-AEO zusammen mit kompetenten Partnern entwickelt:

Möllenhoff Rechtsanwälte eine auf Zoll- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Die Berater dieser Kanzlei haben das Antragsformular und die Selbstbewertung kommentiert, Ausfüllhilfen entworfen sowie zu jeder Frage die rechtlichen Hintergründe erklärt und mit den dazugehörigen Vorordnungstexten verknüpft.

Wolters Kluwer der weltweit führende Anbieter von Rechts- und Wirtschaftsinformationen. Wolters Kluwer hat die relevanten Verordnungs- und Gesetzestexte in der aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt.

Bei uns erhalten Sie die AEO-Software vom Spezialisten, denn TIA ist selbst AEO-F zertifiziert!

http://www.mhp-solution-group.com/z-aeo.html

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